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ACMA erinnert die Betreiber an die Regeln für Glücksspielwerbung

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acma erinnert die betreiber an die regeln für glücksspielwerbung

Die australische Kommunikations- und Medienbehörde (ACMA) hat alle lizenzierten Betreiber im ganzen Land daran erinnert, die Regeln für Glücksspielwerbung einzuhalten.

Die Ankündigung erfolgt, nachdem die ACMA eine Reihe von Unstimmigkeiten bei der Auslegung der aktuellen Vorschriften durch mehrere Betreiber hervorgehoben hat.

Die im Jahr 2018 eingeführten Regeln besagen, dass Glücksspielwerbung während des Live-Sports in Fernsehen, Online und Radio zwischen 5:00 Uhr und 8:30 Uhr nicht gezeigt werden kann, wobei außerhalb dieses Zeitraums mildere Werbebeschränkungen gelten.

Die ACMA überwachte die Regeln für Anbieter von Online-Inhaltsdiensten, indem sie Informationen über die Platzierung von Glücksspielanzeigen während der Live-Streaming-Sportberichterstattung sammelte und sich auch an Online-Anbieter wandte, um weitere Informationen über ihre Werbepraktiken für Glücksspiele zu erhalten.

Nachdem die ACMA die Regeln 12 Monate lang überwacht hatte, stellte sie keine größeren Bedenken fest, stellte jedoch eine Reihe von Inkonsistenzen bei der Interpretation der Regeln durch die Anbieter fest.

Zu diesen Inkonsistenzen gehörten Probleme bei der Verwendung von Ausnahmen sowie bei den Aufzeichnungsanforderungen.

Ersteres betrifft ein Problem, das im Broadcasting Service Act von 1992 festgelegt ist und das es ermöglicht, eine identische Online-Simulcast-Übertragung eines Live-Sportereignisses von den Werberegeln auszunehmen.

"Die ACMA stellte fest, dass diese Ausnahmeregelung weit verbreitet ist und manchmal mit einer Ausnahmeregelung für Fernsehkanäle mit geringem Zuschaueranteil von den Einschränkungen der Rundfunkcodes kombiniert wird", sagte die ACMA.

„Da die Größe des Online-Publikums für Live-Sportveranstaltungen in Australien weiter zunimmt, kann es relevant sein, auch den potenziellen Anteil des Online-Publikums für Live-Sportveranstaltungen im Fernsehen zu berücksichtigen, damit Ausnahmen weiterhin wie beabsichtigt gelten, sofern dies tatsächlich der Fall ist kleines Publikum. "

Die Inkonsistenzen mit den Aufzeichnungsanforderungen betreffen mittlerweile die Arten der Aufzeichnungen, die zwischen den einzelnen Anbietern unterschiedlich waren.

Die ACMA hat die Führung von Aufzeichnungen begrüßt, jedoch gewarnt, dass diese Aufzeichnungen den geltenden Regeln entsprechen müssen.

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